Im
Zusammenhang mit diesem konkreten Überprüfungsfall des öffentlich bestellten
und vereidigten Sachverständigen durch die IHK drängen sich folgende Fragen
auf:
1.
Werden
Beschwerden zu Sachverständigen oder dazu angezeigte konkrete Probleme gar
nicht ernsthaft geprüft?
2.
Ist
die IHK überhaupt kompetent bzw. verschafft Sie sich Kompetenz, um solche
Überprüfungen sorgfältig durchführen zu können?
3.
Ist
die IHK zu befangen/parteilich bei Überprüfung eigener Sacherständiger?
4.
Ist
dann das mitgeteilte Überprüfungsergebnis nachvollziehbar und begründet?
Transparenz?
5.
Wurde
gezielt die Überprüfung eines Sachverständigen durch die IHK so gehandhabt, um
Pflichtverletzungen nicht aufzudecken? Wurde ein falsch aussagender oder
manipulierender Sachverständiger von der IHK geschützt?
6.
Wurde
durch die unzureichende Qualität oder Pflichtverletzungen eines
Sachverständigen der
7.
Hat
die IHK mit der bewussten Verhinderung einer Aufdeckung von Pflichtverletzungen
Sachverständiger, weiteren Schaden gegenüber Personen, Unternehmen angerichtet?
Nach eigenen
Auswertungen sowie dem Sachverständigengutachten Walsen
begründet sich unsere Meinung, dass der ö. b. u. v. Gerichtssachverständige der
Werden die eigenen IHK
Verwaltungsvorschriften gar nicht umgesetzt?
38 übersandte Seiten an
konkretem Beweismaterial, Begründungen und Veranschaulichungen für
Falschaussagen, Widersprüche, Manipulationen und Pflichtverletzungen werden von
der IHK ohne Erklärung/Begründung mit einem lapidaren Halbsatz einfach nur
abgetan?
Das bewerten wir als
skandalöse Zustände, da diese sich in Kenntnis und Willen der
IHK-Geschäftsleitung und des Sachverständigenausschusses ereigneten.
Uwe Sperschneider 6.11.2009
Links zu Inhalten
der
·
Sachverständigenordnung der IHK Südthüringen
·
Behandlung von Beschwerden über ö.b.u.v.
Sachverständige
Verwaltungsvorschrift der
·
Angaben zu Sachverständigenausschuss auf IHK Südthüringen
Internetseite
Artikel der IHK Zeitschrift
„Südthüringische Wirtschaft“ von 4/2008, Seite 32
Online
Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“