IHK Südthüringen

 

 

Im Zusammenhang mit diesem konkreten Überprüfungsfall des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durch die IHK drängen sich folgende Fragen auf:

 

 

1.    Werden Beschwerden zu Sachverständigen oder dazu angezeigte konkrete Probleme gar nicht ernsthaft geprüft?

2.    Ist die IHK überhaupt kompetent bzw. verschafft Sie sich Kompetenz, um solche Überprüfungen sorgfältig durchführen zu können?

3.    Ist die IHK zu befangen/parteilich bei Überprüfung eigener Sacherständiger?

4.    Ist dann das mitgeteilte Überprüfungsergebnis nachvollziehbar und begründet? Transparenz?

5.    Wurde gezielt die Überprüfung eines Sachverständigen durch die IHK so gehandhabt, um Pflichtverletzungen nicht aufzudecken? Wurde ein falsch aussagender oder manipulierender Sachverständiger von der IHK geschützt?

6.    Wurde durch die unzureichende Qualität oder Pflichtverletzungen eines Sachverständigen der IHK Südthüringen die Rechtsfindung beeinträchtigt oder Personen, Unternehmen geschädigt?

7.    Hat die IHK mit der bewussten Verhinderung einer Aufdeckung von Pflichtverletzungen Sachverständiger, weiteren Schaden gegenüber Personen, Unternehmen angerichtet?

 

Nach eigenen Auswertungen sowie dem Sachverständigengutachten Walsen begründet sich unsere Meinung, dass der ö. b. u. v. Gerichtssachverständige der IHK Südthüringen gegen elementare Pflichten der Sachverständigenordnung verstoßen hat. Als schlimmer empfinden wir jedoch, dass die IHK Südthüringen durch Ihr auffällig ungewöhnliches Verhalten in dieser Sache, solche Verletzungen möglicherweise duldet bzw. gezielt eine Aufdeckung/Aufklärung bisher verhindert. Die Handhabung dieser konkreten Überprüfung eines ö. b. u. v. Gerichtssachverständigen stellt sich für uns als reine Farce dar.

 

Werden die eigenen IHK Verwaltungsvorschriften gar nicht umgesetzt?

 

38 übersandte Seiten an konkretem Beweismaterial, Begründungen und Veranschaulichungen für Falschaussagen, Widersprüche, Manipulationen und Pflichtverletzungen werden von der IHK ohne Erklärung/Begründung mit einem lapidaren Halbsatz einfach nur abgetan?

 

Das bewerten wir als skandalöse Zustände, da diese sich in Kenntnis und Willen der IHK-Geschäftsleitung und des Sachverständigenausschusses ereigneten.

 

 

 

Uwe Sperschneider                                                                                                                6.11.2009

 

 

 

 

Links zu Inhalten der IHK Südthüringen

 

 

·       Sachverständigenordnung der IHK Südthüringen

·       Behandlung von Beschwerden über ö.b.u.v. Sachverständige
Verwaltungsvorschrift der IHK Südthüringen vom 20.8.2009

·       Angaben zu Sachverständigenausschuss auf IHK Südthüringen Internetseite

 

 

 

 

Artikel der IHK Zeitschrift „Südthüringische Wirtschaft“ von 4/2008, Seite 32

 

Online Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“